Unfall-Versicherung
Finanzielle Absicherung zur Kompensation unfallbedingter Beeinträchtigungen.
Die private Unfallversicherung bietet weltweiten Schutz gegen die finanziellen Folgen von Unfällen im privaten sowie beruflichen Umfeld. Da die gesetzliche Unfallversicherung lediglich Wegeunfälle und Unfälle während der Arbeitszeit abdeckt, schließt die private Vorsorge die Versorgungslücke in der Freizeit. Die Leistungen werden unabhängig von anderen Versicherungen erbracht und dienen der langfristigen Existenzsicherung.
Invaliditätskapital
Lebenslange Rente
Kapitalsoforthilfe
Bergungskosten
Detaillierter Leistungskatalog
| Leistungsart / Deckungsbaustein | Fachliche Beschreibung und Umfang |
|---|---|
| Invaliditätsleistung (Kapital) | Einmalzahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Berechnung auf Basis der Versicherungssumme unter Anwendung der Gliedertaxe und einer Progressionsstaffel (z. B. bis zu 500 %). |
| Unfall-Rente | Monatliche, lebenslange Rentenzahlung ab einem definierten Invaliditätsgrad (in der Regel ab 50 %). |
| Krankenhaustagegeld | Festgelegter Tagessatz für die Dauer eines unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthaltes. |
| Genesungsgeld | Anschlussleistung an das Krankenhaustagegeld nach Entlassung aus der stationären Behandlung. |
| Übergangsleistung | Kapitalzahlung bei schwerwiegenden Unfallfolgen, die nach Ablauf von sechs Monaten noch ohne Unterbrechung zu einer vollständigen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führen. |
| Kapitalsoforthilfe bei Schwerverletzungen | Unverzügliche Einmalzahlung bei diagnostizierten schweren Verletzungen (z. B. Querschnittslähmung, Amputationen oder schweren Schädel-Hirn-Traumata). |
| Todesfallleistung | Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod führt. Dient auch der Sicherung von Bestattungskosten und als Vorschuss auf die Invaliditätsleistung. |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | Übernahme der Kosten für Such- und Rettungsaktionen sowie den Transport des Verunglückten zum Krankenhaus oder Spezialkliniken (Summen bis 1.000.000 € möglich). |
| Kosmetische Operationen inkl. Zahnersatz | Erstattung von Aufwendungen für medizinisch notwendige kosmetische Eingriffe zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes sowie unfallbedingten Zahnersatz. |
| Reha-Management & Beihilfe | Organisation und finanzielle Unterstützung bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit. |
| Behinderungsbedingte Mehraufwendungen | Kostenbeteiligung für notwendige bauliche Veränderungen am Wohneigentum oder Umbaumaßnahmen am Kraftfahrzeug infolge einer unfallbedingten Behinderung. |
| Eigenbewegungen & erhöhte Kraftanstrengung | Erweiterung des Unfallbegriffs auf Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen (z. B. Umknicken) oder erhöhte Kraftanstrengung (z. B. Bänderriss beim Heben). |
| Infektionsklausel | Einschluss von Gesundheitsschäden durch Infektionen (z. B. durch Zeckenbisse wie FSME/Borreliose oder Insektenstiche). |
| Ersatz von Sachschäden | Erstattung für unfallbedingt beschädigte oder zerstörte Hilfsmittel und Gegenstände (z. B. Brillen, Prothesen oder Elektronikgeräte) je nach gewählter Leistungsstufe. |
| * Der konkrete Deckungsumfang sowie die Höhe der Versicherungssummen werden individuell vereinbart. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) sowie die besonderen Bedingungen der gewählten Leistungsstufe. | |