Wohngebäude-Versicherung
Fachliche Leistungsübersicht zur Absicherung der Gebäudesubstanz.
Die Wohngebäudeversicherung deckt die Wiederherstellungskosten des versicherten Gebäudes zum Neuwert ab. Der Schutz umfasst neben den Grundgefahren auch spezialisierte Deckungsbausteine für Naturereignisse sowie Bruchschäden an Verglasungen. Maßgeblich für den Umfang sind die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten.
Grundgefahren
Elementarschutz
Glasversicherung
Nachhaltigkeit
Vollständiger Leistungskatalog
| Leistungsart / Gefahrengruppe | Detaillierter Deckungsumfang |
|---|---|
| Brand / Blitzschlag / Explosion | Absicherung bei unmittelbarer Einwirkung von Feuer, direktem Blitzschlag sowie Explosion und Implosion. |
| Überspannung durch Blitz | Deckung von Schäden an fest verbundenen elektrischen Installationen durch indirekten Blitzschlag. |
| Leitungswasser | Schutz bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungsrohren sowie angeschlossenen Schläuchen. |
| Rohrbruch innerhalb des Gebäudes | Übernahme der Kosten für die Instandsetzung von frostbedingten oder sonstigen Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung. |
| Rohrbruch außerhalb des Gebäudes | Erweiterte Deckung für Zuleitungs- und Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück sowie außerhalb des Grundstücks. |
| Sturm und Hagel | Absicherung von Gebäudeschäden durch unmittelbare Sturmeinwirkung (ab Windstärke 8) oder Hagelschlag. |
| Überschwemmung und Rückstau | Schutz bei Überflutung des Grundstücks durch Witterungsniederschläge oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern sowie Rückstau in der Kanalisation. |
| Erdbeben / Erdsenkung / Erdrutsch | Absicherung bei naturbedingten Erschütterungen oder Bewegungen des Erdbodens. |
| Schneedruck / Lawinen | Deckung von Schäden durch das Gewicht von Schnee- oder Eismassen sowie durch Lawinen oder Dachlawinen. |
| Vulkanausbruch | Abdeckung von Sachschäden am Gebäude infolge einer vulkanischen Eruption. |
| Gebäudeverglasung | Schutz bei Bruchschäden an Fenstern, Türen, Balkonen sowie Wintergärten und Veranden. |
| Mobiliarverglasung | Absicherung von Glasbestandteilen der Einrichtung, sofern diese fest mit dem Gebäude verbunden oder im Rahmen der Glaspolice eingeschlossen sind. |
| Profilbauglas / Glasbausteine | Deckung von Bruchschäden an Lichtkuppeln, Profilbaugläsern und Glasbausteinen. |
| Kochflächen (Ceran/Induktion) | Absicherung bei Bruchschäden an Glaskeramik-Kochfeldern. |
| Künstlerisch bearbeitete Gläser | Einschluss von geätzten, geschliffenen oder bemalten Glasflächen im Rahmen der Glasversicherung. |
| Graffiti-Beseitigung | Übernahme der Reinigungskosten bei mutwilligen Verunreinigungen der Außenfassade durch Farbauftrag. |
| Gebäudetechnik (PV-Anlagen/Wallboxen) | Mitversicherung von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Ladestationen gegen die versicherten Gefahren. |
| Mietausfall für Wohnräume | Erstattung des Mietausfalls einschließlich fortlaufender Nebenkosten für bis zu 24 Monate bei Unbewohnbarkeit. |
| Hotelkosten nach Schadeneintritt | Übernahme der Kosten für eine Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit des selbstgenutzten Wohnraums. |
| Ökologische Mehrkosten | Zusätzliche Entschädigung für die Verwendung nachhaltiger Baustoffe oder energieeffizienter Modernisierungen bei der Wiederherstellung. |
| Unbenannte Gefahren | Erweiterter Schutz (Allgefahrendeckung) für unvorhergesehene Sachschäden, die nicht explizit ausgeschlossen sind. |
| * Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungs-Bedingungen (VGB) sowie die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden und der Glasversicherung in der jeweils vereinbarten Leistungsstufe. | |