Titelbild - Dein Weg zur Arbeit ist dein Problem – auch wenn die BVG streikt

Dein Weg zur Arbeit ist dein Problem – auch wenn die BVG streikt

Wer in Berlin oder Brandenburg lebt, kennt das Spiel. Man plant den Morgen, will pünktlich raus, und dann steht es wieder überall auf den Anzeigetafeln: Streik im Nahverkehr. Am 27. und 28. Februar stehen U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen in der Hauptstadt und im Umland wieder still. Was viele unterschätzen: Das ist rechtlich gesehen allein dein Bier.

In der Juristerei nennt sich das Wegerisiko. Ein sperriger Begriff für eine einfache Wahrheit: Du allein bist dafür verantwortlich, pünktlich an deinem Arbeitsplatz zu erscheinen. Ob die BVG fährt, die A100 mal wieder komplett dicht ist oder dein Fahrrad einen Platten hat, interessiert das Arbeitsrecht herzlich wenig. Der Weg zur Arbeit gehört zu deinem privaten Lebensbereich.

Ich höre das oft in Beratungsgesprächen: „Ich kann doch nichts dafür, wenn die Gewerkschaft streikt.“ Das ist zwar richtig, ändert aber nichts an deiner Pflicht. Da dieser Warnstreik angekündigt wurde, erwartet dein Arbeitgeber von dir, dass du Lösungen findest. Früher aufstehen, Fahrgemeinschaften bilden oder eben das Auto nehmen – auch wenn man auf dem Stadtring steht und sich über den ausgefallenen 100-Euro-Urlaubstag ärgert. Die Mehrkosten für Sprit oder Parkgebühren? Die übernimmt keiner für dich.

Wer ohne Absprache einfach zu Hause bleibt, riskiert eine Abmahnung. Das ist kein Spaß, sondern die offizielle gelbe Karte in deinem Arbeitsverhältnis. Wenn du merkst, dass es gar nicht geht, musst du sofort zum Hörer greifen. Kommunikation ist hier alles. Homeoffice ist in Deutschland immer noch kein automatisches Recht, sondern Verhandlungssache. Wer zu spät kommt und vorher nicht Bescheid gibt, liefert dem Chef eine Steilvorlage.

Besonders die Pendler aus Brandenburg haben es schwerer. Wer aus Cottbus oder dem Speckgürtel reinwill, hat oft keine echte Alternative zur Schiene. Wenn da nichts rollt, bleibt oft nur der Griff zum Urlaubstag oder das Abfeiern von Überstunden. Aber auch das muss vorher geklärt sein. Wer erst um neun Uhr anruft, wenn er eigentlich um acht Uhr am Rechner sitzen sollte, hat den ersten Fehler bereits gemacht.

In solchen Momenten merkt man, wie schnell aus einem vermeintlich kleinen Problem ein echter Konflikt mit dem Arbeitgeber werden kann. Wenn der Chef dir plötzlich vorwirft, du hättest dich nicht genug bemüht, wird es hässlich. Da geht es dann ganz schnell um die Existenz. Eine gute Rechtsschutzversicherung ist da wie ein Sicherheitsgurt: Du hoffst, dass du ihn nie brauchst, aber wenn es knallt, bist du verdammt froh, dass er da ist.

Mein Impuls für dich: Ruf deinen Chef heute noch an und klär das Thema Homeoffice für die Streiktage verbindlich ab. Verlass dich niemals auf die Kulanz deines Arbeitgebers, wenn es um deine arbeitsrechtliche Sicherheit geht.

Passt das auf deine Situation?

15 Minuten reichen oft – ich sag dir ehrlich, ob du gut aufgestellt bist oder nicht.

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Quelle: RBB24 Wirtschaft | Bild: Foto von Alex Kalinin auf Pexels