Krankentagegeld

Finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit.

Wenn Sie durch Krankheit länger arbeitsunfähig sind, entsteht oft eine finanzielle Lücke. Diese Versicherung zahlt Ihnen ein vereinbartes Tagegeld, um Ihr Einkommen zu sichern und laufende Kosten zu decken.

Einkommen sichern
Finanzlücke schließen
Für Angestellte & Selbstständige
Flexibler Tagessatz
Beratung zum Krankentagegeld

Leistungen Krankentagegeld

Details zur Einkommenssicherung

AspektBeschreibung / Regelung
ZweckKompensation von Einkommensverlusten bei länger andauernder, ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall.
Zielgruppe AngestellteSchließt die Lücke zwischen dem gesetzlichen Krankengeld (ca. 70% vom Brutto, max. 70% der BBG GKV von 5.175 €/Monat (2025)) und dem tatsächlichen Nettoeinkommen. Besonders wichtig für Gutverdiener über der BBG.
Zielgruppe Selbstständige/FreiberuflerSichert das Einkommen ab, da oft kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld besteht oder dieses nicht ausreichend ist.
LeistungsbeginnIn der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (passend zum Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung für Angestellte gemäß §3 EFZG). Für Selbstständige sind ggf. frühere Leistungsbeginne wählbar.
LeistungshöheZahlung des individuell vereinbarten Tagessatzes. Dieser sollte so gewählt werden, dass er die Differenz zwischen Nettoeinkommen und eventuellen anderen Einkünften (z.B. GKV-Krankengeld) abdeckt. Das Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen.
LeistungsdauerZahlung erfolgt für die Dauer der ärztlich nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit, auch an Sonn- und Feiertagen. Die Zahlung endet üblicherweise mit Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Erreichen des Rentenalters.
WartezeitenFür Krankentagegeldversicherungen gelten oft allgemeine Wartezeiten (z.B. 3 Monate) und besondere Wartezeiten (z.B. 8 Monate für Psychotherapie/Entbindung), die aber bei bestimmten Voraussetzungen entfallen können.
AbgrenzungDas Krankentagegeld ersetzt laufendes Einkommen. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Krankenhaustagegeld (Zusatzleistung bei Klinikaufenthalt) oder der Berufsunfähigkeitsversicherung (Rente bei dauerhafter Unfähigkeit, den Beruf auszuüben).
Hinweis: Die genaue Höhe des versicherbaren Tagessatzes und die Bedingungen richten sich nach dem gewählten Tarif, dem Einkommen und ggf. Gesundheitsfragen.