Pflegezusatzversicherung

Selbstbestimmt leben – auch bei Pflegebedürftigkeit.

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt oft nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt diese Versorgungslücke und schützt Sie und Ihre Familie vor hohen finanziellen Belastungen.

Finanzlücke schließen
Vermögen schützen
Angehörige entlasten
Individuelle Vorsorge
Beratung zur Pflegevorsorge

Formen der Pflegezusatzversicherung

Warum Pflegevorsorge wichtig ist

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, oft unerwartet durch Krankheit oder Unfall. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SPV/PPV nach SGB XI) bietet dabei nur eine Grundversorgung.

Das Problem: Die Finanzierungslücke

Die tatsächlichen Kosten für professionelle Pflege übersteigen die gesetzlichen Leistungen oft erheblich. Laut Prospekt deckt die gesetzliche Versicherung oft nur etwa die Hälfte der Kosten. Der verbleibende Eigenanteil kann monatlich mehrere Tausend Euro betragen, besonders bei stationärer Pflege im Heim.

Diagramm: Vergleich Leistung gesetzliche Pflegeversicherung und selbst zu finanzierende Kosten

Wer zahlt die Differenz? Reicht das Einkommen oder Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, müssen unter Umständen die Kinder im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht einspringen (§ 1601 ff. BGB).

Die Lösung: Private Vorsorge

Eine private Pflegezusatzversicherung schließt diese finanzielle Lücke und schützt Ihr Vermögen und das Ihrer Familie. Sie ermöglicht eine Versorgung nach Ihren Wünschen.

Die Pflegegrade (PG): Die Pflegebedürftigkeit wird in 5 Grade eingeteilt, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit widerspiegeln (PG 1: geringe Beeinträchtigung, PG 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf).

Förder-Pflege (Pflege-Bahr)

MerkmalBeschreibung
KonzeptStaatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung ("Pflege-Bahr"). Bietet eine Basisabsicherung.
Staatlicher Zuschuss60 € pro Jahr (5 € pro Monat), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
EigenbeitragMindestens 10 € pro Monat (Gesamtbeitrag inkl. Zuschuss mind. 15 €).
Leistung (Beispiel)Zahlt ein festes Monatsgeld, gestaffelt nach Pflegegrad. Mindestleistung in PG 5 muss 600 € betragen. Beispielhafte Staffelung: PG 1: 10%, PG 2: 20%, PG 3: 30%, PG 4: 40%, PG 5: 100%.
GesundheitsprüfungKeine Gesundheitsprüfung beim Abschluss. Jeder förderfähige Antragsteller muss angenommen werden (Kontrahierungszwang).
WartezeitIn der Regel 5 Jahre allgemeine Wartezeit. Entfällt oft bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit oder bei Kombination mit anderen Pflegetarifen.
EignungIdeal als Einstieg oder Grundabsicherung, besonders wenn aufgrund von Vorerkrankungen andere Tarife schwer zugänglich sind. Oft aber nicht ausreichend zur vollständigen Deckung der Kostenlücke.

Pflegetagegeldversicherung

MerkmalBeschreibung
KonzeptZahlt im Pflegefall einen festen, vereinbarten Geldbetrag pro Tag oder Monat, gestaffelt nach Pflegegrad. Das Geld steht zur **freien Verfügung**.
FlexibilitätDie Höhe des Tagegeldes kann individuell vereinbart werden (z.B. von 5 € bis 150 € pro Tag). Oft können die Leistungen für einzelne Pflegegrade unterschiedlich hoch festgelegt werden.
Leistungsumfang (Beispiele)Zahlt unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige, einen Pflegedienst oder stationär im Heim erfolgt. Beinhaltet oft eine Einmalzahlung zu Beginn der Pflegebedürftigkeit.
WartezeitenÜblicherweise keine allgemeinen Wartezeiten (Leistung ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit nach Vertragsabschluss).
BeitragsbefreiungOft ist eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall (z.B. ab PG 4) enthalten.
Dynamik / AnpassungMöglichkeit zur Erhöhung des Tagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat) oder durch regelmäßige Inflationsanpassung (Dynamik).
Spezialform: Stationäres TagegeldEs gibt auch Tarife, die speziell (oder nur) bei vollstationärer Pflege im Heim leisten, oft mit wählbarem Tagessatz (z.B. bis 100 €).
EignungSehr flexibel, da das Geld frei verwendet werden kann (auch für Laienpflege). Gut geeignet, um gezielt die Versorgungslücke zu schließen. Gesundheitsprüfung erforderlich.

Pflegekostenversicherung

MerkmalBeschreibung
KonzeptErstattet die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Pflegekosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleiben.
LeistungshöheDie Versicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen **vereinbarten Prozentsatz** auf (z.B. 60%, 100%, 120% oder 200%). Eine 100%ige Aufstockung bedeutet praktisch eine Verdopplung der gesetzlichen Leistung.
LeistungsumfangGilt für alle Pflegearten (ambulant, stationär). Deckt Kosten für Pflegedienste, Pflegeheime, Pflegehilfsmittel etc. im Rahmen der prozentualen Aufstockung.
Beispiel (100% Aufstockung)Leistet die gesetzliche Versicherung 724 € für ambulante Pflege in PG 2, zahlt die Zusatzversicherung zusätzlich bis zu 724 € für nachgewiesene Kosten.
VorteilDirekter Bezug zu den tatsächlichen Kosten. Kann bei sehr hohen Kosten (z.B. teures Heim) eine hohe Absicherung bieten.
NachteilLeistet nur für nachgewiesene Kosten professioneller Pflege. Pflege durch Angehörige wird i.d.R. nicht direkt vergütet (nur über Umweg wie z.B. Verhinderungspflege).
EignungGut für Personen, die sicherstellen wollen, dass die Kosten für professionelle Pflege gedeckt sind. Gesundheitsprüfung erforderlich.
Hinweis: Kombinationen, z.B. aus Pflegekosten- und (stationärem) Pflegetagegeld, können sinnvoll sein, um verschiedene Bedürfnisse abzudecken.