Stationäre Zusatzversicherung

Erstklassig versorgt im Krankenhaus.

Sichern Sie sich bei einem Krankenhausaufenthalt den Komfort und die Behandlung eines Privatpatienten. Diese Versicherung ergänzt die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine optimale Genesung.

Chefarztbehandlung
Ein-/Zweibettzimmer
Freie Klinikwahl
Auch über Höchstsatz
Beratungstermin vereinbaren

Leistungsübersicht Stationär

Krankenhausleistungen

LeistungsbereichBeschreibung / Typische Leistungen
Wahlleistung UnterkunftÜbernahme der Mehrkosten für die Unterbringung im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer (je nach gewähltem Tarif).
Wahlleistung Ärztliche BehandlungErstattung der Kosten für die Behandlung durch den Chefarzt oder einen anderen Wahlarzt (Liquidationsberechtigten Arzt).
Abrechnung nach GOÄDie privatärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Kosten werden oft auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus übernommen, wenn medizinisch begründet.
Freie KrankenhauswahlSie können das Krankenhaus für Ihre Behandlung bundesweit frei wählen (auch Privatkliniken, sofern für die Behandlung geeignet).
Verlegung ins WunschkrankenhausOrganisation und Kostenübernahme für die Verlegung in ein anderes geeignetes Krankenhaus (z.B. wenn dieses weiter entfernt ist, aber spezialisierter).
Rooming-InKostenübernahme für die Mitaufnahme eines Elternteils im Zimmer bei Krankenhausaufenthalt eines versicherten Kindes (z.B. bis zum 12. Lebensjahr).
Familienzimmer bei EntbindungEinige Tarife übernehmen (anteilig) die Kosten für ein Familienzimmer nach der Entbindung.
Ersatz-KrankenhaustagegeldZahlung eines Tagegeldes, falls Sie auf die Wahlleistungen (z.B. Einbettzimmer) verzichten, obwohl diese versichert wären.
Keine WartezeitenDie Leistungen können in der Regel direkt nach Vertragsbeginn ohne allgemeine Wartezeiten in Anspruch genommen werden.
TarifoptionenOft gibt es Tarife mit oder ohne Bildung von Alterungsrückstellungen, was sich auf die Beitragshöhe und -entwicklung auswirkt. Tarife ohne Rückstellungen sind anfangs günstiger, steigen aber später stärker an.
Hinweis: Voraussetzung ist immer eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung. Der genaue Umfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen.