Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Systematische Absicherung Ihres wertvollsten Wirtschaftsgutes: Der Arbeitskraft.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung des laufenden Einkommens gegen das Risiko eines dauerhaften Verlusts der Arbeitskraft durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente lediglich eine Basisversorgung bei allgemeiner Erwerbsunfähigkeit bietet, stellt die private BU-Vorsorge die einzige Möglichkeit dar, den individuellen Lebensstandard sowie die finanzielle Unabhängigkeit bei Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf zu wahren.

Einkommensersatz
Lückenschließung GKV
Nachversicherungsrecht
Psychosomatischer Schutz
Beratungstermin vereinbaren

Detaillierter Leistungskatalog und Klauselwerk

Leistungsart / Merkmal Fachliche Definition und Umfang
Berufsunfähigkeitsrente Zahlung der vertraglich vereinbarten monatlichen Rente bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % im zuletzt ausgeübten Beruf.
Verzicht auf abstrakte Verweisung Der Versicherer verzichtet darauf, den Versicherten auf eine andere, theoretisch mögliche Tätigkeit zu verweisen. Maßgeblich ist ausschließlich der konkrete Beruf.
Prognosezeitraum (6 Monate) Leistungserbringung erfolgt bereits, wenn die Berufsunfähigkeit ärztlich für voraussichtlich mindestens sechs Monate prognostiziert wird.
Rückwirkende Leistungserbringung Zahlung der BU-Rente rückwirkend ab dem ersten Monat des Eintritts der Berufsunfähigkeit, unabhängig vom Meldezeitpunkt.
Weltweiter Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr und gilt für Aufenthalte weltweit, sowohl beruflich als auch privat.
Verzicht auf Arztanordnungsklausel Keine Verpflichtung des Versicherten zu medizinischen Eingriffen oder Operationen, um die Berufsunfähigkeit zu mindern.
Beitragsbefreiung im Leistungsfall Vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht während des Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente.
Klausel / Option Fachliche Definition und Umfang
Nachversicherungsgarantie Recht zur Erhöhung der Rentenleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei definierten Ereignissen (z. B. Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf).
Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU) Leistungserbringung in Rentenhöhe bereits bei langanhaltender Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit), oft für bis zu 24 Monate (Gelber-Schein-Regelung).
Beitragsdynamik Planmäßige, jährliche Erhöhung von Beitrag und Leistung zur Kompensation von Inflation und Kaufkraftverlust während der Ansparphase.
Leistungsdynamik Garantierte jährliche Rentensteigerung im Leistungsfall (z. B. 1 % bis 3 %), um die Teuerungsrate während des Rentenbezugs auszugleichen.
Infektionsklausel (Vollständig) Anerkennung der Berufsunfähigkeit, wenn ein Tätigkeitsverbot gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausgesprochen wird (besonders relevant für medizinische Berufe).
Teilzeitklausel Prüfung der Berufsunfähigkeit unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Teilzeittätigkeiten zur Vermeidung von Benachteiligungen.
Stundung & Beitragspause Option zur zeitweisen Aussetzung der Beitragszahlung bei sozialen Engpässen (z. B. Elternzeit, Arbeitslosigkeit) unter Erhalt des Schutzes.
Risikofaktor Statistische Relevanz und Ursachen
Psychische Erkrankungen Häufigste Ursache (ca. 30 %) für Berufsunfähigkeit, inklusive Burnout, Depressionen und Angststörungen.
Bewegungsapparat Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe (ca. 20 %) durch körperliche Belastung oder Fehlhaltungen.
Onkologische Erkrankungen Bösartige Neubildungen (Krebs) machen ca. 18 % der Leistungsfälle aus.
Neurologische Störungen Erkrankungen des Nervensystems, des Herzens und des Gefäßsystems bilden weitere signifikante Risikogruppen.
Gesetzliche Versorgungslücke Die Erwerbsminderungsrente des Staates leistet nur bei allgemeiner Erwerbsunfähigkeit (unter 3 Stunden Arbeitsfähigkeit in jeglichem Beruf).
* Die Einstufung der Berufe in Risikogruppen sowie die Gesundheitsprüfung sind wesentliche Bestandteile der Tarifgestaltung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.